Ombudsleute (Vertrauensanwälte) des Volkswagen Konzerns
Der Volkswagen Konzern hat im Zuge der Bekämpfung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen mit der Berufung von zwei externen Rechtsanwälten als Ombudsleute (Vertrauensanwälte) ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Sie stehen als Ansprechpartner allen Personen zur Verfügung, die einen vertraulichen Hinweis auf den Verdacht einer solchen Straftat oder ähnlich schwerer Unregelmäßigkeiten mit Bezug zum Volkswagen Konzern bzw. einer der Marken des Konzerns geben wollen. Hinweise werden nach Prüfung durch die Ombudsleute an den Volkswagen Konzern weitergegeben. Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und des anwaltlichen Zeugnisverweigerungsrechts ist sichergestellt, dass die Identität von Hinweisgebern zuverlässig geschützt und gegenüber Volkswagen oder Dritten nicht offengelegt wird.
Kontaktaufnahme
Mit den Ombudsleuten können Hinweisgeber per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief in Kontakt treten. Sie stehen auch für ein persönliches vertrauliches Gespräch zur Verfügung.
Online-Plattform (BKMS® System)
Die Ombudsleute des Volkswagen Konzerns stellen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten - ergänzend zu den üblichen Kommunikationswegen - mit dem BKMS® System die Möglichkeit zur Verfügung, Hinweise in einem besonders geschützten technischen Raum abzugeben.
Weitere Erläuterungen hierzu erhalten Sie, wenn Sie folgenden Link zum BKMS® System aufrufen. Die Verbindung zum BKMS® System wird bereits geschützt hergestellt. Kosten entstehen Ihnen nicht.
Das Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns
Hinweise zu Korruption, Wirtschaftskriminalität und Menschenrechtsverletzungen
Das Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns
Hinweise zu Korruption, Wirtschaftskriminalität und Menschenrechtsverletzungen